Ihr Sachverständiger aus Westfalen
AutoProfi
- KFZ-Schadengutachten
- Fahrzeugbewertung
- Vor-Ort-Service
Unfallschaden Gutachten von:
Wir erstellen Wertgutachten für:
Flexibilität steht ganz groß bei uns. Die Schadensaufnahme kann sowohl bei uns im Betrieb, als auch bei Ihnen vor der Haustür durchgeführt werden.
Nach einem Unfall sollte die Polizei hinzugezogen werden
falls keine Polizei gerufen wird, Amtliches Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners.
Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß.
Qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten.
Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schuldiger und seinem Versicherer.
Bei einem Haftpflichtschaden ist die eintrittspflichtige Versicherung verpflichtet, die laut Gesetzgeber notwendigen Schadensersatzansprüche des Geschädigten zu befriedigen. Die Versicherung hat hierbei nicht das Recht den Ablauf der Schadensabwicklung zu bestimmen. Der Geschädigte hat z.B. die freie Wahl des Gutachters, bzw. der Werkstatt.
Zu den Aufgabenbereichen eines KFZ-Sachverständigen gehören:
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Sachverständigen.
Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter 750,00 EURO kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.
Verlässt sich der Geschädigte nur auf den Kostenvoranschlag einer Reparaturwerkstatt, können böse Überraschungen auftreten. Dieser Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde Funktion und oftmals fehlt eine Aussage zur Wertminderung des geschädigten Fahrzeugs. Darüber hinaus kann die Größe des Schadens am Fahrzeug erst durch einen qualifizierten Sachverständigen ermittelt werden. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Bagatellschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. Also befindet sich der Geschädigte mit der Einschaltung eines qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen auf der sicheren Seite.
Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständigen der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die für den Schaden aufkommen muss. Daher sollte der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall des Fahrzeugs, neben dem reinen Bagatellschaden, angemessen ermittelt werden.
Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der Sachverständige ein Kfz-Meister oder ein Diplom-Ingenieur ist. Das Kfz-Sachverständigenbüro AutoProfi zählt zu den seriösen und qualifizierten Unternehmen, dass über einen kompetenten Kfz-Technikermeister verfügt. Bei uns sind Sie in sicheren Händen!