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Verkehrsunfall

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1. Polizei hinzuziehen

Nach einem Unfall ist die Polizei unbedingt hinzuzuziehen.

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2. Notieren Sie

falls die Polizei nicht hinzugezogen wird, notieren sie Amtliches Kennzeichen,Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners Adressen von Zeugen.

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3. Fotografieren Sie

den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc.

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4. Bestehen Sie darauf

dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen können beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden (sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt).

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5. Setzen Sie sich dafür ein

einen Sachverständigen ihrer Wahl zu kontaktieren. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen der Versicherungen, wie der Sachverständige sei entbehrlich, sollten nicht beachtet werden (Ausnahmesituation: der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden).

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6. Bauftragen Sie

möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer.

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